Erschliessungsträger
Als Erschließungsträger liegt unsere Verantwortung als Generalübernehmer in der Vorbereitung, Steuerung und Überwachung sämtlicher erschließungsrelevanter Belange und den erforderlichen Baumaßnahmen auf der Grundlage des jeweiligen kommunalen, städtebaulichen Vertrages oder eines privatrechtlichen Erschließungsvertrages.
